Nach dem Tod eines geliebten Menschen sind viele Angehörige zunächst von dem Verlust und der Trauer überwältigt. Trotzdem müssen viele Dinge geregelt werden. Was genau ist zu tun, wenn ein Mensch gestorben ist? Die folgende Liste gibt einen groben Überblick. Die spezifischen für Ihren möglichen Fall notwendigen Schritte können nur in einem persönlichen und diskreten Beratungsgespräch festgelegt werden.

Der erste Schritt, direkt nach dem Eintritt des Todes ist es den Arzt zu benachrichtigen, falls der Tod in der Wohnung eingetreten ist. Sollte der Verstorbene in der Wohnung tot aufgefunden worden sein, so sollte auch die örtliche Polizei benachrichtigt werden. Der herbeigerufene Arzt stellt eine Todesbescheinigung, bzw. Leichenschauschein aus. Erst mit dieser Bescheinigung können weitere Schritte eingeleitet werden.

Sie sollten bei einem Bestatter ihres Vertrauens anrufen. Sollten wir dies sein, so werden wir unverzüglich zu einem Trauergespräch vorbeikommen oder sie können zu uns kommen. In diesem Gespräch werden die weiteren Schritte besprochen.

Gerne können wir auch die/den Verstorbenen direkt abholen und uns später zu einem Gespräch zusammensetzen.

Schon hier ist es uns ein besonderes Anliegen darauf hinzuweisen, dass auch das restriktive deutsche Bestattungsgesetz das Verweilen eines Verstorbenen im eigenen Haus oder in der Wohnung für bis zu 36 Stunden nach Eintritt des Todes zulässt. Gerne ermöglichen wir Ihnen daher auch einen Abschied von ihrer/ihrem Verstorbenen zu Hause. In diesem Fall kommen wir bei Ihnen vorbei und säubern und Versorgen ihre/-n Verstorbene/-n im eigenen Bett. Erst zu dem von ihnen gewünschten Zeitpunkt innerhalb der möglichen Frist werden wir sie/ihn dann abholen und zum Friedhof oder Krematorium überführen.

Die von uns durchgeführte und mit Ihnen besprochene hygienische Grundversorgung basiert auf den Vorgaben der DIN EN 15017.
Nach dieser Versorgung ist eine dauerhafte Abschiednahme möglich und für ein echtes Wahrnehmen des Todes essentiell.

Unsere ersten Schritte sind:

  • Hygienische Grundversorgung
  • Evtl. Zusätzliche Wundversorgung
  • Ankleiden mit Kleidern ihrer Wahl
  • Abholung des/der Verstorbenen
  • Einbetten in einen Sarg ihrer Wahl

Das Trauergespräch ist die Basis all unserer Arbeiten. In diesem persönlichen gespräch werden von uns alle Wünsche und Vorstellungen von ihrer/ihrem Verstorbenen und von Ihnen, den nächsten Angehörigen, abgefragt. Im Laufe des Gespräches wird darauf hin der gesamte weitere Ablauf der Bestattung besprochen. Unsere wichtigste Herausforderung dabei ist es mit Ihnen zusammen eine würdigende und wertschätzende Verabschiedung des vergangenen Lebens zu gestalten. Die Bestattung soll der/dem Verstorbenen einen angemessenen und ehrlichen Abschied geben und den Angehörigen gute Erinnerungen hervorrufen, die das Weiterleben ohne den Verabschiedeten ermöglichen.

Die folgenden Aufgaben werden im Trauergespräch angesprochen und wir übernehmen diese gerne in Ihrem Auftrag:

  • Überführung des/der Verstorbenen veranlassen
  • Die Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes ausstellen lassen
  • Beratung beim Erwerb eines Grabes oder bei der Wahl der gewünschten Bestattungsform
  • Terminfestlegung bei Stadt oder Kirche für die Trauerfeier
  • Orgelspiel und evtl. sonstige musikalische Begleitung für die Trauerfeier koordinieren
  • Dekoration für die Trauerfeier in der Kapelle bestellen
  • Blumenschmuck für die/den Verstorbene/-n zur Aufbahrung aussuchen und besorgen.
  • Kerzenbeleuchtung und Dekoration für die Trauerfeier in der Kapelle bestellen
  • Besprechen von persönlichen Sarg- oder Grabbeigaben
  • Besprechung möglicher Dekoration mit persönlichen Gegenstände bei Trauerfeier
  • Bestellung von Kränzen, Blumenschmuck und Handsträußen
  • Trauerbriefe und Danksagungen und Bild des/der Verstorbenen drucken
  • Textierung und Satz von Traueranzeigen
  • Meldung des Sterbefalles an wichtige Institutionen mit Ihrer Vollmacht

Wir koordinieren den Termin der Bestattung mit der Friedhofsverwaltung und dem Geistlichen. Ist keine kirchliche Feier gewollt, so gestalten wir gerne eine komplette Trauerfeier nach Ihren persönlichen Wünschen mit persönlichen Ritualen. Die persönliche und individuelle Gestaltung der Trauerfeierlichkeiten liegt uns sehr am Herzen. Daher bearbeiten wir Fotovorlagen von der/dem Verstorbenen zu präsentablen Portraitfotos oder gestalten die Gesamte Aufbahrung mit persönlichen Gegenständen und/oder Erinnerungen an das reiche Leben, um das sie trauern. Dazu gehört natürlich auch die musikalische Umrahmung, sei es mit einem Sänger, einem Organisten oder mit dem Abspielen einer CD.
Unsere Aufgabe verstehen wir in diesem Zusammenhang darin, den Vorstellungen der Verstorbenen und der Angehörigen nachzukommen. Es gibt daher keine Wünsche, die nicht in angemessener Form in die Gestaltung einer Bestattung eingebunden werden können.

Wir beraten sie weiterhin gerne bei der Auswahl des Blumenschmucks und der Dekoration für die Trauerfeier und Bestattung und beauftragen das Blumenhaus Ihrer Wahl.

Kondolenzkarten werden eingesammelt und übergeben. Auch kann auf Ihren Wunsch eine Kondolenzliste auf dem Friedhof ausgelegt werden. Freunde und Verwandte können den Sarg bei der Beerdigung tragen und so ihre Verbundenheit mit der Familie zeigen. Die Träger können natürlich auch von uns gestellt werden. Wir achten stets auf deren korrekte und gepflegte Erscheinung.

Gerne reservieren wir für Sie die passenden Räumlichkeiten in der Nähe um nach der Beisetzung oder nach den Trauerfeierlichkeiten zusammen mit den Trauergästen bei Kaffee und Kuchen noch einige Zeit zu verweilen und dem geliebten Verstorbenen zu gedenken.

Die folgenden Aufgaben kommen im Laufe der nächsten Tage oder auch Wochen auf die Angehörigen zu.
Auch hier unterstützen wir sie gerne oder vermitteln Ihnen kompetente Hilfe:

  • Weitere Angehörige und Freunde benachrichtigen
  • Erbschein beantragen und Testament eröffnen lassen (evtl. Notar einschalten)
  • Wohnung kündigen
  • Telefon und Zeitungen abbestellen
  • Bei der Bundesversicherungsanstalt Berlin oder bei den Landesversicherungsanstalten den Hinterbliebenenrentenanspruch geltend machen
  • Beamtenversorgung – Beantragung der Versorgungsbezüge bei zuständiger Dienstbehörde und Zusatzversicherung im öffentlichen Dienst
  • Abmelden des Autos und der Kfz-Versicherung
  • Kündigung von Mitgliedschaften bei Vereinen
  • Abbestellung von Dienstleistungen (Lebensmittel)
  • Versorgung der Haustiere
  • Versorgung der Blumen und Pflanzen
  • Regelung im Bezug auf die Haus-/Wohnungsschlüssel
  • Umbestellung der Post, sowie Abbestellung von Infopost
  • Abmeldung bei Onlinediensten und Onlineversandhandel
  • Daueraufträge bei Banken/Sparkassen ändern oder sperren
  • Fälligkeit von Terminzahlungen überprüfen und koordinieren
  • Versorgung und Entleerung von Wohnungen oder Häusern
  • Kurzfristige Sicherung der Wohnung durch: Entsorgen verderblicher Waren, Regulierung der Heizungsanlage, Abstellen von Gas und Wasser, Fenster verschließen, Stecker aus Steckdosen entfernen und Eigentum sichern.
  • Benachrichtigung evtl. Kreditgeber oder potentieller Kunden
  • Einschaltung eines Rechtsanwaltes/Notars, Vermittlung einer Rechtsberatung
  • Einschaltung eines Steuerberaters