Im Zusammenhang mit einem Sterbefall sind viele Formalitäten zu erledigen. Wir helfen Ihnen und unterstützen Sie bei der Abwicklung.

Spätestens am dritten auf den Tod folgenden Tag muss der Sterbefall beim zuständigen Standesamt (Standesamt des Sterbeortes) angezeigt und die Sterbeurkunden beantragt werden. Dies ist Aufgabe der Angehörigen, oder mit entsprechendem Auftrag von Ihnen wird dies gerne von uns durchgeführt. Dazu benötigen wir die Todesbescheinigung des Arztes, der die Leichenschau durchgeführt hat.

Zur Beurkundung muss der Personenstand der / des Verstorbenen nachgewiesen werden.

Im Einzelnen werden dafür folgende Personenstandsurkunden benötigt:

  • Bei Ledigen: die Geburtsurkunde
  • Bei Verheirateten: die Heiratsurkunde
  • Bei Verwitweten: die Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
  • Bei Geschiedenen: die Heiratsurkunde und das rechtsgültiges Scheidungsurteil
  • Bei Ausländern: Ausweis und Personenstandsurkunden im Original und beglaubigter Übersetzung
  • Bei Spätaussiedlern: Personenstandsurkunden im Original und beglaubigter Übersetzung, Registrierschein, Einbürgerungsurkunde, Bundesvertriebenenausweis und ggfs. Namenserklärung

Darüber hinaus übernehmen wir gerne in Absprache mit Ihnen weitere Abmeldungen. Dazu sind in der Regel folgende Dokumente notwendig

  • Krankenversicherung (Karte)
  • Renten- bzw. Pensionsunterlagen (Versicherungsnummern)
  • Lebensversicherungspolicen
  • Sterbegeldversicherungspolicen

Sollten nicht alle Dokumente auffindbar sein, helfen wir Ihnen gerne, diese zu besorgen.